Rücktritt vom Grundstückskauf in der Insolvenz

Hat der Insolvenzschuldner an einem von ihm erworbenen Grundstück einem Gläubiger eine dem vorgemerkten Rückübertragungsanspruch des Grundstücksverkäufers nachrangige Grundschuld bewilligt und dem Gläubiger auch den Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung abgetreten, so beurteilt sich die Anfechtbarkeit dieser Rechtshandlungen nach dem Zeitpunkt der Sicherheitenbestellung, nicht nach dem des Rücktritts vom Kaufvertrag.

Rücktritt vom Grundstückskauf in der Insolvenz

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Dezember 2008 – IX ZR 194/07