Zwangsversteigerung – und mangelhafte Zustellung des Vollstreckungstitels

Vor der Erteilung des Zuschlags können auch solche Mängel geheilt werden, die sich auf die Zustellung des Vollstreckungstitels beziehen1.

Zwangsversteigerung – und mangelhafte Zustellung des Vollstreckungstitels

Mit der Heilung wäre eine Erinnerung unbegründet geworden2.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27. Oktober 2016 – V ZB 47/15

  1. vgl. BGH, Beschluss vom 21.11.2013 – V ZB 109/13, NJW-RR 2014, 400 Rn. 7 ff. mwN; Stöber, ZVG, 21. Aufl., § 83 Rn. 2.1c[]
  2. vgl. MünchKomm-ZPO/K. Schmidt/Brinkmann, 5. Aufl., § 766 Rn. 50 mwN[]
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