Kleinsendungen im Zollverkehr

Durch die jetzt im Amtsblatt der EU veröffentlichte Verordnung (EG) Nr. 274/2008 wurde unter anderem die Wertgrenze für die Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 – ZollbefreiungsVO) von derzeit 22 Euro auf 150 Euro angehoben. Die Verordnung und die damit erhöhte Wertgrenze tritt am 01. Dezember 2008 in Kraft. Kleinsendung bis zu dieser Wertgrenze sind bei direktem Versand aus einem Nicht-EU-Staat zollfrei und in Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Maßgeblich für diese Wertgrenze ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer, aber ohne Versandkosten. Als eine einheitliche Sendung gilt dabei jede Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesendet worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird.

Kleinsendungen im Zollverkehr

Beachten Sie auch, das bestimmte alkoholische Getränke, Tabakwaren und Parfüms/Eau de Toilette von der Zollfreiheit ausgenommen sind.

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