Ein verbleibender Verlustabzug ist auch dann festzustellen, wenn die Einkommensteuer für diesen Veranlagungszeitraum aufgrund Verjährung nicht mehr festgesetzt werden kann.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 2. August 2006 – XI R 65/05
Nachrichten aus Recht und Steuern
Ein verbleibender Verlustabzug ist auch dann festzustellen, wenn die Einkommensteuer für diesen Veranlagungszeitraum aufgrund Verjährung nicht mehr festgesetzt werden kann.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 2. August 2006 – XI R 65/05