Umzüge können teuer werden. Vor allem, wenn Sie weit weg von Ihrer aktuellen Heimat ziehen. Umso wichtiger ist es, bei der Umsetzung Geld zu sparen, damit der Wohnungswechsel nicht zu einer finanziellen Belastungsprobe wird. Eine Möglichkeit, um Geld zu sparen, ist es, die Kosten für den Umzug steuerlich geltend zu machen.
Hohe finanzielle Belastungen beim Umzug
Einer der größten Kostenpunkte bei einem Umzug ist das Umzugsunternehmen. Deshalb sollte man sich vorher fragen: „Was kostet ein Umzugsunternehmen?“. Die Planung der Kosten ist wichtig, um nicht in einen finanziellen Engpass zu geraten. Vergleichen Sie deshalb die verschiedenen Umzugsunternehmen miteinander und holen Sie sich Angebote ein. Ein weiterer bedeutender Kostenpunkt ist eine eventuelle Doppelmiete. Nur selten lässt sich die Kündigung der alten Wohnung so planen, dass ein optimaler Übergang stattfindet. Doppelte Mieten für bis zu 3 Monate sind deshalb keine Seltenheit und können eine hohe finanzielle Belastung darstellen. Auch Neuanschaffungen können sich zu einem hohen Betrag summieren, wenn die alten Möbel nicht zu der neuen Wohnung passen.
Welche Kosten können geltend gemacht werden?
Die Kosten, die man in der Steuererklärung geltend machen kann, lassen sich aufteilen in Kosten, die belegt werden müssen und Kosten, die pauschal geltend gemacht werden können. Typische Kosten, die Sie geltend machen können, sind doppelte Mieten, wenn Sie die alte Wohnung nicht rechtzeitig kündigen können oder wollen und Kosten für den Transport des Hausrats. Sollte bei dem Transport etwas beschädigt werden, dann können Sie zudem die Reparaturkosten geltend machen. Weitere Kosten, die Sie als Pauschale geltend machen können, sind:
- Kosten für Renovierung und Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung
- Kücheneinbau und Installation von elektrischen Geräten
- Pkw-Ummeldung
Sollten die Ausgaben höher als die Pauschale sein, dann haben Sie auch die Möglichkeit, diese einzeln anzugeben. In diesem Fall müssen Sie diese Kosten aber auch mit entsprechenden Nachweisen, wie Rechnungen und Überweisungen, belegen können. Kosten für neue Möbel lassen sich allerdings nicht steuerlich geltend machen.
Bei Umzug aus beruflichen Gründen
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Kosten als Werbungskosten geltend machen. Dafür muss eine von mehreren Bedingungen erfüllt sein:
- Sie kehren für Ihren Beruf zurück in die Heimat, nachdem Sie vorher im Ausland gelebt haben.
- Ihr Hin- und Rückweg ist nach dem Umzug jeweils um mindestens 30 Minuten kürzer. Betrachtet wird hier lediglich die Zeitersparnis und nicht die Länge der Strecke.
- Sie ziehen aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels um.
Wenn beispielsweise das Unternehmen, in dem Sie aktuell arbeiten, den Standort von Köln nach Berlin verlegt, dann können Sie die Kosten für ein Umzugsunternehmen in Köln geltend machen.
Bei Umzug aus privaten Gründen
Wer aus privaten Gründen umzieht, kann die Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für das Umzugsunternehmen. Pro Jahr können maximal 20.000 Euro geltend gemacht werden. Die Steuerermäßigung beträgt dabei 20 Prozent, sodass Sie höchstens 4.000 Euro zurückerhalten. Eintragen müssen Sie diese Ausgaben in der Anlage für haushaltsnahe Aufwendungen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen, sofern Sie aus gesundheitlichen Gründen gezwungen sind, umzuziehen. Hierfür benötigt das Finanzamt ein ärztliches Attest als Nachweis.
Bildnachweis:
- Umzug: Congerdesign











