Klageabweisung als unzulässig – und die Beschwer des Beklagten

Wird die Klage -wie hier- entsprechend dem Antrag des Beklagten abgewiesen, erfordert die Revision dessen materielle Beschwer1.

Klageabweisung als unzulässig – und die Beschwer des Beklagten

Eine derartige materielle Beschwer liegt wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkung auch dann vor, wenn das Finanzgericht die Klage statt durch Sachurteil durch Prozessurteil als unzulässig abweist2, es sei denn, der Beklagte kann nach dem Prozessurteil nicht mehr mit einer neuen Klage überzogen werden3.

Hiernach war die Familienkasse in dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall materiell beschwert, weil sich bei Rechtskraft der Vorentscheidung -nach Durchführung des aus Sicht des Finanzgericht noch statthaften Einspruchsverfahrens- eine Klage anschließen könnte.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. April 2016 – III R 24/15

  1. vgl. BFH, Urteil vom 29.04.2009 – X R 16/06, BFHE 225, 4, BStBl II 2009, 732, unter II. 1., m.w.N.[]
  2. vgl. z.B. BFH, Urteil vom 18.02.2009 – V R 81/07, BFHE 225, 193, BStBl II 2010, 109, unter II. 1., m.w.N.[]
  3. BFH, Beschluss vom 28.11.2007 – I R 7/07, BFH/NV 2008, 986, unter II. 1., m.w.N.[]