Versand und innergemeinschaftliche Lieferung III

Beim innergemeinschaftlichen Versand sind die Finanzbehörden des Mitgliedstaats des Beginns des Versands oder der Beförderung von Gegenständen nicht verpflichtet sind, die Behörden des vom Lieferanten angegebenen Bestimmungsmitgliedstaats um Auskunft zu ersuchen.

Versand und innergemeinschaftliche Lieferung III

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 27. September 2007 – C‑184/05