Der vollgedröhnte Fahrradfahrer

Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter).

Mit diesen Entscheidungen schließt sich das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht der Rechtsprechung des Bayerischen

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Amphetamin ist keine harte Droge!

Die Strafzumessungserwägung, dass es sich bei Amphetamin um eine harte Droge handelt, begegnet für den Bundesgerichtshof durchgreifenden Bedenken.

Der Art des Rauschgifts und seiner Gefährlichkeit kommt im Rahmen der Strafzumessung grundsätzlich eine eigenständige Bedeutung zu. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

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Herstellung von Amphetamin

Bei der als Handeltreiben zu bewertenden Herstellung von Betäubungsmitteln zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt sich die nicht ge- ringe Menge i.S.v. § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG nach der Menge, die letztlich er- zielt und veräußert werden soll.

Demgegenüber kommt

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