Abfindung einer Erfindervergütung

Gibt der Arbeitnehmer mit seinem Interesse an einer Weiterführung der ursprünglichen Vereinbarung auf Arbeitnehmererfindervergütung im Konflikt mit seinem Arbeitgeber nach und nimmt dessen Abfindungsangebot an, so entspricht es dem Zweck des von der Rechtsprechung entwickelten Merkmals der Zwangssituation, nicht schon

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Angemessene Vergütung einer Diensterfindung

Die Vergütung einer Diensterfindung ist nicht deshalb unangemessen, weil ihr nach der in der Vergütungsvereinbarung zur Bemessung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Erfindung gewählten Methode der Lizenzanalogie ein Erfindungswert zugrunde liegt, der erheblich geringer ist als der Gewinn, den der Arbeitgeber

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Die Arbeitnehmererfindung und die Initialidee

Die Frist zur Inanspruchnahme einer Diensterfindung wird, wenn es an einer schriftlichen Erfindungsmeldung des Diensterfinders fehlt, grundsätzlich nur in Gang gesetzt, wenn der Arbeitgeber, insbesondere durch eine Patentanmeldung und die Benennung des Arbeitnehmers als Erfinder, dokumentiert, dass es keiner Erfindungsmeldung

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Reformen im Patentrecht

Morgen treten eine Reihe von Neuregelungen im Patentrecht in Kraft. Das Reformge­setz soll die Ver­fah­ren vor dem Deut­schen Pa­tent-? und Mar­ken­amt, vor dem Bun­des­pa­tent­ge­richt und vor dem Bun­des­ge­richts­hof in Pa­tent-? und Mar­ken­sa­chen vereinfachen.
Neben dieser Verfahrensvereinfachung wird auch das Verfahren

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Professorale Erfindungen

Das Gesetzliche Regelung zur Mitteilungspflicht des Hochschullehrers bei Veröffentlichung von Diensterfindungen ist nach Ansicht des Bundesgerichtshof verfassungsgemäß. Mit dieser Begründung hat jetzt der für das Recht der Arbeitnehmererfindungen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Revision eines Hochschullehrers gegen ein Urteil

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