Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat sich heute erstmals mit dem 2007 in das Aufenthaltsgesetz eingefügten Spracherfordernis beim Ehegattennachzug befasst. Seit dieser Änderung des Aufenthaltsgesetzes bestimmt § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, dass ein Anspruch auf Ehegattennachzug zu einem
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