Das Bundesverwaltungsgericht hat in drei bei ihm anhängigen Verfahren ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet zur Klärung der Frage, ob Wohnsitzauflagen für subsidiär Schutzberechtigte mit Art. 33 und/oder Art. 29 der Richtlinie 2011/95/EU vereinbar sind.
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