Das „Einigungspapier Oranienplatz“, mit dem die Proteste von Flüchtlingen auf dem Oranienplatz in Berlin-Kreuzberg gegen den staatlichen Umgang mit Flüchtlingen beendet worden sind, umfasst nicht die Verpflichtung, Aufenthaltstitel oder nach Ablehnung eines Aufenthaltserlaubnisantrages Duldungen zu erteilen.
So das Verwaltungsgericht Berlin
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