Betreutes Wohnen im reinen Wohngebiet

In einem reinen Wohngebiet ist allein eine Wohnnutzung zulässig. Ein geplanter Bau für betreutes Wohnen mit weitestgehender Selbstgestaltung und Unterstützung der Bewohner nur im Bedarfsfalle verletzt nachbarschaftliche Rechte nicht. Dagegen ist eine im Gebäude integrierte Tagespflegeeinrichtung nicht zu genehmigen.

So

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Treberhilfe

Vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die Treberhilfe im Streit um die durch das Land Berlin ausgesprochenen Vertragskündigungen weitgehend obsiegt.

Im Rahmen des zwischen der Treberhilfe Berlin gGmbH und dem Land Berlin (Senatsverwaltung für Intergration, Arbeit und Soziales) geführten Streits um

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