Eine im hoheitlichen Auftrag von einer privaten Person durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ermangelt es an der erforderlichen Rechtsgrundlage. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall entschieden und alle daraufhin erlassenen Bußgeldbescheide als rechtswidrig angesehen. Wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften war gegen den in diesem
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