Zahnersatz

Implantologische Leistungen für Contergan-Geschädigte

Im Bereich des Zahnersatzes gehören implantologische Leistungen grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Lediglich bei bestimmten, in der sog. „Behandlungsrichtlinie“ vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) näher beschriebenen Ausnahmeindikationen, kommt daher die Kostenübernahme für Zahnimplantate in Betracht. Zusätzlich zu einer Ausnahmeindikation

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Opferentschädigungsgesetz

Keine Opferentschädigung für Conterganopfer

Contergangeschädigte haben keinen Anspruch auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz, sie sind keine Gewaltopfer im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes. Mit dieser Entscheidung hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen einen Beschluss des Sozialgerichts Köln bestätigt, das einer

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Conterganstiftungsgesetz

Keine höheren Leistungen für Contergan-Opfer

Eine Reihe von Contergan-Opfern ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, weitere – über die letztes Jahr erhöhten Beträge hinausgehende – Entschädigungsleistungen einzuklagen. Die eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen die „Untätigkeit“ des Gesetzgebers wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

Die

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