Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat einen Eilantrag der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin im Zusammenhang mit der Besetzung des 2. Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Vergabe öffentlicher Fördermittel aus dem Haushaltsplan 2024/2025 (UntA „Fördergeld“) abgelehnt.
Die AfD-Fraktion begehrte im Wege
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