Die Bewerbung für einen Stand auf dem Chistkindlesmarkt

Ist bei der Bewertung eines Standes für einen Weihnachtsmarkt nicht nachvollziehbar, dass eine Bewerbung, die ausdrücklich zu bestimmten Kriterien Stellung bezieht, schlechter gestellt wird als eine Bewerbung, die hierzu schweigt, beruht die Ablehnungsentscheidung der zuständigen Stadt auf einer ungenügenden tatsächlichen Grundlage. Mit dieser Begründung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Der Kaffee am Imbissstand

Die Abgabe eines Kaffeegetränks an einem Imbissstand unterliegt dem allgemeinen (19%igen) Steuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG. Sie unterliegt weder nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Anlage 2 lfd. Nr. 12 noch nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Anlage 2 lfd. Nr. 33

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Unfallversicherungsschutz bei Vorbereitungshandlungen eines Imbissbudenbetreibers

Es besteht kein Unfallversicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bereits bei Vorbereitungshandlungen – hier die Fahrt zu einer Brauchtumsveranstaltung am Heilig Abend um die Möglichkeiten für die kommerzielle Nutzung (mit einem Imbisswagen) in den nächsten Jahren auszuloten. Vorbereitungshandlungen sind – selbst wenn sie betriebsdienlich sein sollten – grundsätzlich dem persönlichen Bereich

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Imbissstände: Essenslieferung oder Restaurationsleistung?

Mit zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof zu der bisher häufig streitigen umsatzsteuerlichen Abgrenzung von Essenslieferungen (Steuersatz 7%) und Restaurationsleistungen (Steuersatz 19%) Stellung genommen. Der Bundesfinanzhof setzt damit ein um, das aufgrund von ergangen ist. Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei einfachen Speisen und behelfsmäßiger Verzehrvorrichtung Danach liegt eine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Essenslieferung

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Imbissstand oder Waffelbude

Eine Gemeinde kann in Niedersachsen nicht per Sondernutzungssatzung für ihren Innenstadtbereich Imbissstände verbieten, aber gleichzeitiig Waffelbuden erlauben. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Osnabrück festgestellt, dass die Stadt Lingen die Aufstellung eines Imbissstandes im Innenstadtbereich Lingen zu Unrecht verboten hat: Die Sondernutzungssatzung der Stadt Lingen sei rechtswidrig, da darin

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

„Curry 36“ oder „Curry 66“

Wettbewerbswidriges Verhalten eines Konkurrenten sollte man nicht zu lange dulden, wie aktuell ein amüsanter Fall aus Berlin zeigt, bei dem es um die Wurst geht: Ein Berliner Currywurst-Gastronom ist vor dem Landgericht Berlin mit dem Versuch gescheitert, einem Konkurrenten im Eilverfahren die Führung der Bezeichnung „Curry 66“ oder „Curry sixtysix

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Der Imbisswagen, der Partyservice und der Snack im Kinofoyer

Die Abgabe von Speisen an Imbissständen oder in Kinofoyers zum sofortigen Verzehr stellt normalerweise eine Lieferung von Gegenständen dar. In diesem Fall handelt es sich bei den zum sofortigen Verzehr zubereiteten Mahlzeiten um „Nahrungsmittel“, die einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen. Die Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie unterscheidet die „Lieferung von Gegenständen“ von „Dienstleistungen“ und

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