§ 62 Abs. 1a Satz 3 Alternative 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verstößt nicht gegen Unionsrecht. Der Bundesfinanzhof ist auch nicht von der Verfassungswidrigkeit des § 62 Abs. 1a Satz 3 Alternative 1 EStG überzeugt.
In dem aktuell vom Bundesfinanzhof entschiedenen
Artikel lesen












