Es besteht keine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte zur Prüfung von Corona-Maßnahmen gegenüber Abgeordneten des Brandenburgischen Landtags. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam in einem Rechtsstreit zwischen Mitgliedern der AfD-Fraktion des Landtags Brandenburg und der Präsidentin des Landtags bestätigt. Danach sind die Verwaltungsgerichte nicht zuständig, wenn Abgeordnete Maßnahmen beanstanden,
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