Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat in einem von Abgeordneten der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag beantragten abstrakten Normenkontrollverfahren entschieden, dass das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2023 und das Haushaltsbegleitgesetz zum zweiten Nachtragshaushalt 2023 mit der Niedersächsischen Verfassung vereinbar sind.
Die antragstellenden Abgeordneten der CDU-Fraktion
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