Obstauslage

Lebensmittelretter – und die Hygienevorschriften

Lebensmittelretter müssen die Hygienevorschriften beachten. Auch wer anderen die Möglichkeit eröffnet, auf allgemein zugänglichen Warentischen Nahrungsmittel zur kostenlosen Entnahme durch Dritte zu deponieren, die ansonsten dem Verfall preisgegeben wären, unterliegt strengen europarechtlichen Hygienevorgaben.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin

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Modenschau an der Fleischtheke

In einem fleisch- und wurstverarbeitenden Einzelhandelsbetrieb sind bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen keine geeignete Arbeitskleidung. Meint jedenfalls das Verwaltungsgericht Berlin.

In dem jetzt dort entschiedenen Fall klagte ein Inhaber von vier Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften in Berlin Steglitz-Zehlendorf. Bei Kontrollen der Ladengeschäfte stellte

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Salmonellen-Hähnchen

Lebensmitteleinzelhändlern kann eine Sanktion auferlegt werden, wenn von ihnen verkauftes frisches Geflügelfleisch mit Salmonellen kontaminiert ist. Frisches Geflügelfleisch muss das für Salmonellen geltende mikrobiologische Kriterium auf allen Vertriebsstufen einschließlich des Einzelhandels erfüllen.

Dies entschied jetzt der Gerichtshof der Europäischen Union

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Schreibblock

Sauberkeit in Bäckereien – und der Internetpranger

Das Verwaltungsgerichts Aachen hat der Städteregion Aachen untersagt, lebensmittelrechtliche Verstöße eines regionalen Betreibers mehrerer Bäckereifilialen im Internet zu veröffentlichen.

Im Oktober 2012 hatten Mitarbeiter der Städteregion im Produktionsbereich der Antragstellerin diverse lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt und angekündigt, diese in dem Internet-Portal

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Veröffentlichung auf der „Schmuddel-Liste“

Informationen über generelle Hygienemängel rechtfertigen keine Produktwarnung i.S.d. gesetzlichen Vorschrift.

So das Verwaltungsgericht Trier in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Veröffentlichung festgestellter hygienischer Mängel in einer Gaststätte im Trierer Stadtgebiet in der sog. „Schmuddel-Liste“. Wie in einem bereits zuvor entschiedenen

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Selbstbedienungs-Backshops und die Hygienevorschriften

Selbstbedienungs-Backshops entsprechen den europarechtlichen Hygieneanforderungen, wenn ihr Eigenkontrollkonzept zuverlässig eingehalten wird.

Mit dieser Begründung hat das Bayerische Verwaltungsgericht München den Klagen zweier Betreiber von Selbstbedienungs-Backshops gegen die Anordnung der Umgestaltung ihrer Backshops stattgegeben. Die Kläger sind von der Stadt München

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Schmuddel-Liste für Lebensmittelgeschäfte

Die Veröffentlichung von in einem Lebensmittelgeschäft festgestellten Mängel in der sog. „Schmuddel-Liste“ ist dann zu untersagen, wenn anlässlich einer Betriebskontrolle lediglich allgemeine Verstöße hygienerechtlicher Art festgestellt worden sind und damit auch die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350 € nicht

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