Muss eine Spirale, die aus einer fehlerhaften Charge stammt, operativ unter Vollnarkose entfernt werden, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,00 € nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main angemessen, aber auch ausreichend.
Die in Spanien ansässige beklagte Herstellerin stellt
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