P-Konto

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Mit dem Entwurf soll ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) eingeführt werden, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 ?

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