Mit der Frage, ob Aufwendungen für die Unterbringung und Versorgung in einem Alten- und Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu berücksichtigen sind, hat sich das Niedersächsische Finanzgericht in einem aktuellen Rechtsstreit ausführlich auseinander gesetzt:
Nach § 33
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