Gerichtsgebäude

Winterdienst durch 82jährigen Rentner

Grundsätzlich kann die Streu- und Räumpflicht eines Grundstückseigentümers auf Dritte übertragen werden. Aber spätestens, wenn diese Person das 80. Lebensjahr überschritten hat, ist eine kritische Überprüfung geboten, ob der mit dem Winterdienst Beauftragte trotz seines Alters der Räum- und Streupflicht

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Bundesverwaltungsgericht

Schneeglätte auf der Bahnhofstreppe

Bei einer intensiven Nutzung eines U-Bahn-Zugangs ist eine Säuberung der Treppe von Eis und Schnee im Drei-Stunden-Rhythmus zu wenig, so dass dann ein beauftragter Winterdienst seiner Räumpflicht bei winterlichen Wetterverhältnissen nicht hinreichend nachkommt.

Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Charlottenburg

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Nachts bei Glatteis auf der Kreisstraße

Grundsätzlich ist es in der Nacht aufgrund geringen Verkehrsaufkommens nicht zumutbar, sämtliche Verkehrswege außerorts zu streuen. Kraftfahrer müssen sich im Winter auf die besonderen Witterungsverhältnisse einstellen. Selbst bei einer Verletzung der Streupflicht kann eine Haftung des zuständigen Landkreises aufgrund des

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Landgericht Leipzig

Streupflicht bei vereinzelten Glättestellen

Sind im Bereich eines Grundstücks nur vereinzelte Glättestellen ohne erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr vorhanden, ist nicht von einer allgemeinen Glättebildung auszugehen, die eine Streupflicht begründen könnte.

Die winterliche Räum- und Streupflicht beruht auf der Verantwortlichkeit durch Verkehrseröffnung

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Jedes Jahr im Winter: Glatteis….

Nach dem Auftreten der konkreten Glättegefahr muss einer Gemeinde ein gewisser Zeitraum für organisatorische Maßnahmen zugebilligt werden, um ihren Streupflichten nachzukommen. Kommt die Gemeinde ihren Verpflichtungen aus dem Streuplan nach und gewährleistet dieser Streuplan eine sichere Erfüllung des Winterdienstes, haftet

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