Eine (angehende) Rechtsanwältin kann Kenntnis von einer schuldhaften Pflichtverletzung der Rechtsanwaltskammer im Zulassungsverfahren auch schon vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens haben.
Mit dieser Begründung hat nun jedenfalls das Landgericht Köln eine Klage abgewiesen, mit der eine Rechtsanwältin, die auf ihren
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