Den Familiengerichten fehlt die Zuständigkeit Familiengerichte für den Erlass von Anordnungen gegenüber Schulen in Bezug auf das Unterlassen von Corona-Schutzmaßnahmen. Gleichwohl kommt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine Rechtswegverweisung an die Verwaltungsgerichte nicht in Betracht.
In dem hier vom
Artikel lesen










