Fiktion der Klagerücknahme

Im Rahmen des § 54 Abs. 5 ArbGG spielt es keine Rolle, aus welchem Grund die Parteien nicht zum Gütetermin erscheinen oder ob sie dies gegenüber dem Gericht ankündigen.

Im hier vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall waren beide Parteien zum

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Vorläufigkeitsvermerk statt Ruhen des Verfahrens

Die Finanzbehörde kann die durch Berufung auf ein vorgreifliches Verfahren bewirkte Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren durch einen Vorläufigkeitsvermerk derselben Reichweite beenden. Der Vorläufigkeitsvermerk bietet einen der Verfahrensruhe gleichwertigen Rechtsschutz.

In einem solchen Fall enthält die Einspruchsentscheidung nicht nur die Entscheidung über

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Das unzulässige Teilurteil

Der Erlass eines unzulässigen Teilurteils (§ 301 ZPO) stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen ist. Insoweit gibt der Bundesgerichtshof seine bisherige entgegenstehende Rechtsauffassung BGH, Urteile vom 18.12.1954 – II ZR 76/54, BGHZ

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