Aufhebung einer Grundschule

Die Organisation der Schulen hat der Schulträger in seinem Zuständigkeitsbereich nach einem über eine einzelne Schule hinausgehenden planerischen Gesamtkonzept zu gestalten. Es bleibt dem Schulträger grundsätzlich unbenommen, auch solche Schulen zu schließen, deren Schülerzahlen weniger rückläufig sind, wenn dadurch dem Gesamtkonzept entsprechend eine oder mehrere andere Schulen durch die dann

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Haftung des Schulträgers für mangelhafte Werkleistungen einer „Schülerfirma“

Erbringt eine „Schülerfirma“ mangelhafte Werkleistungen, haftet hierfür nicht der Schulträger. In dem hier vom Landgericht Freiburg entschiedenen Fall macht die Auftraggeberin gegen die beklagte Schulträgerin Schadensersatzansprüche wegen eines fehlerhaft ausgeführten Radwechsels an ihrem Fahrzeug geltend. Durchgeführt wurde der Radwechsel im Rahmen des Schulprojekts „Fahrzeugservice M.schule“, bei dem Schüler unter der

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Nachrangige Elterndarlehn für die Privatschule

Die in einem zur Finanzierung des Schulbetriebs zwischen den Eltern der Schüler und dem Schulträger abgeschlossenen Darlehensvertrag enthaltene Rangrücktrittserklärung ist nicht überraschend, wenn sie eingangs des Vertrages zugleich mit der Darlehenssumme vereinbart wird und die Eltern in einem Begleitschreiben auf die mit dem Schulbesuch verbundenen finanziellen Belastungen hingewiesen und dabei,

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Umsatzsteuerbefreiung für private Schulträger

Die Befreiung der schulischen und beruflichen Ausbildung durch private Träger von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 21 Buchst. a) UStG bezweckt deren steuerliche Gleichbehandlung mit den hinsichtlich dieser Leistungen nicht der Umsatzsteuer unterliegenden öffentlich-rechtlichen Bildungsträgern. Das Erfordernis einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a) bb) UStG dient

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Wer zahlt den Taschenrechner für die Schule?

Die Lernmittelfreiheit nach Art 102 Abs. 4 Satz 1 SächsVerf umfasst auch die Kosten für einen grafikfähigen Taschenrechner, wenn die Anschaffung eines solchen Taschenrechners von der Schule nach dem Lehrplan vorgegeben worden ist. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Chemnitz in dem hier vorliegenden Fall der Klage des Vaters einer

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Entziehung der schulrechtlichen Genehmigung

Eine schulrechtliche Genehmigung betrifft allein das Rechtsverhältnis zwischen der Bezirksregierung als staatliche Schulaufsicht und dem Schulträger. Daraus kann ein ehemaliger Schüler gegenüber der Schulaufsichtsbehörde keine eigenen Rechtsansprüche herleiten. Er ist nicht klagebefugt. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall die Klage von ehemaligen Schülern des

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Kopierkosten für Unterrichtsmaterial

Die Herstellung von Unterrichtskopien fällt unter den Begriff der Lernmittel, die als Bestandteil der sachlichen Kosten für den Schulbetrieb dem jeweiligen öffentlichen Schulträger obliegen. Weder aus einem allgemeinen Erstattungsanspruch noch aus dem Sächsischen Schulgesetz kann eine Gemeinde als Schulträgerin die Erstattung von Kopierkosten von den Eltern verlangen. So die Entscheidung

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Schulische Baumaßnahmen der Bezirksverwaltung

Schulische Baumaßnahmen der Bezirksverwaltung sind dem für das Schulwesen zuständigen Senator personalvertretungsrechtlich nicht zuzurechnen. In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, unter welchen Umständen eine Maßnahme, die der Dienststellenleiter nicht selbst trifft, ihm personalvertretungsrechtlich zuzurechnen ist. Dies ist der Fall, wenn der Dienststellenleiter einem Dezernat oder einer anderen organisatorischen nachgeordneten

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Gemeinde und Landkreis als gemeinsamer Schulträger

Verbandsgemeinde und Landkreis können nicht gemeinsam Schulträger einer Realschule plus sein, entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Damit können in dem hier vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall die Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron und der Landkreis Bernkastel-Wittlich keinen Schulverband als Träger der Friedrich-Spee-Realschule plus bilden. Die Friedrich-Spee-Realschule plus ist aus der Fusion

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Die gemeinsame Schule von Stadt und Kreis

Die Errichtung eines Schulverbandes als gemeinsamer Schulträger zwischen einem Landkreis und einer kreisangehörigen Gemeinde ist zumindest in Rheinland-Pfalz nicht möglich. So hat jetzt das Verwaltungsgericht Trier die Errichtung eines Schulverbands für die Trägerschaft der „Friedrich-Spee-Realschule plus Neumagen-Dhron” zwischen der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron und dem Landkreis Bernkastel-Wittlich als unzulässig beurteilt. Geklagt hatte

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