Rücknahme der Zulassung zum Studium

Hat ein Student in seinem Zulassungsantrag den an einer anderen Fachhochschule bereits endgültig verlorenen Prüfungsanspruch nicht angegeben und die Fachhochschule erhält nach Erteilung der Zulassung Kenntnis davon, ist die Rücknahme der Zulassung mit sofortiger Wirkung rechtmäßig.

Das hat das Verwaltungsgericht

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