Amtsgericht Aurich

Sorgerechtsverfahren – und die verfassungsrechtlichen Anforderungen

Aus der grundrechtlichen Gewährleistung des Elternrechts und aus der Verpflichtung des Staates, über dessen Ausübung im Interesse des Kindeswohls zu wachen, einerseits und aus dem Gebot, möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung zu erkennen, andererseits, ergeben sich Folgerungen für das Prozessrecht und seine Handhabung in Sorgerechtsverfahren. Zwar

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Gerichtsgebäude

Die ablehnte Verfahrenskostenhilfe für ein Sorgerechtsverfahren – und der Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit

Die mit der Zurückweisung der sofortigen Beschwerde einhergehende Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe für das Sorgerechtsverfahren vor dem Familiengericht kann den Antragsteller in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art.20 Abs. 3 GG verletzen. Die Gewährleistung der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art.20 Abs.

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Die angekündigte Nachbegutachtung im Sorgerechtsverfahren

Die familiengerichtliche Ankündigung einer Nachbegutachtung im Sorgerechtsverfahren ist als prozessuale Zwischenentscheidung kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde. In dem hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall wandte sich ein Vater gegen eine im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens zur elterlichen Sorge ergangene Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg. Darin kündigte das OLG unter Gewährung einer Stellungnahmefrist

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Beschwerdeverfahren über eine teilweise Sorgerechtsentziehung – und die reformatio in peius

Das Verbot der reformatio in peius gilt in Beschwerdeverfahren über eine (teilweise) Sorgerechtsentziehung nur eingeschränkt und schließt nach entsprechendem Hinweis an die Beteiligten eine im Sinne des Kindeswohls gebotene Entziehung weiterer elterlicher Sorgebefugnisse auch dann nicht aus, wenn nur die Eltern Beschwerde eingelegt haben. Die (hier:) erstmalige Entziehung des Umgangsbestimmungsrechts

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Zwischenvereinbarung im Sorgerechtsverfahren – und die Einigungsgebühr

Eine Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG entsteht bei einer Zwischenvereinbarung zum Sorgerecht anlässlich der Einholung eines Sachverständigengutachtens nach Ansicht des Oberlandesgerichts Celle nur dann, wenn ein konkretes gerichtliches Verfahren (einstweiliges Anordnungsverfahren) vermieden wurde. Soweit dieses nicht anhängig war, muss es zumindest mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bevorgestanden haben. Zur Frage,

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Der Umzug von Mutter und Kind in die Schweiz

Bei einem nach Verfahrenseinleitung erfolgten Aufenthaltswechsel des Kindes aus einem Mitgliedstaat der EuEheVO in einen Nichtmitgliedstaat, der aber Mitglied im KSÜ ist, kommt eine perpetuatio fori nicht in Betracht. Insoweit besteht gem. § 61 lit. a EuEheVO kein Vorrang von Art. 8 EuEhVO gegenüber Art. 5 KSÜ. Ein Antrag des

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Sorgerechtsverfahren und Verfahrensbeistand – wenn die Tochter einen Rechtsanwalt beauftragt

Die Vertretung eines Kindes durch einen beauftragten Rechtsanwalt geht im Kindschaftsverfahren der Unterstützung durch einen Verfahrensbeistand vor. Im Falle der nachträglichen Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist die Bestellung eines zuvor bestimmten Verfahrensbeistandes gemäß § 158 Abs. 5 FamFG aufzuheben. Im vorliegenden Verfahren beantragte die Mutter die Übertragung der elterlichen Sorge für

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Sorgerecht – und die Vereinbarung der Eltern

Das Sorgerecht und Teile des Sorgerechts sind für Eltern nicht disponibel, weshalb es zu deren Veränderung stets einer gerichtlichen Entscheidung bedarf. Nicht ausreichend ist dei Billigung einer Vereinbarung der Eltern. Eine Vereinbarung der Eltern, die unter anderem zum Inhalt hat, dass die Gesundheitssorge für die Kinder zukünftig allein durch die

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