Bereitschaftsdienst der Feuerwehr-Beamten

Dienst, den Be­am­te über die uni­ons­recht­lich höchs­tens zu­läs­si­ge wö­chent­li­che Ar­beits­zeit hin­aus leis­ten, muss in vol­lem Um­fang aus­ge­gli­chen wer­den. Dies gilt auch für Zei­ten des Be­reit­schafts­diens­tes. Kann der Dienst­herr die Frei­zeit­aus­gleichs­an­sprü­che sei­ner Feu­er­wehr­be­am­ten nicht bin­nen eines Jah­res ohne Ge­fähr­dung der Ein­satz­be­reit­schaft

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Pauschalvergütung von Überstunden

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ausschließlich die Vergütung von Überstunden, nicht aber die Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers zur Leistung von Überstunden regelt, ist eine Hauptleistungsabrede und deshalb von der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgenommen.

Nach

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Bereitsschaftsdienst bei der Feuerwehr

Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht in 23 bei ihm anhängigen Verfahren entschied, eine Geldentschädigung für rechtswidrig abverlangten Bereitschaftsdienst.

Feuerwehrbeamte, die über die unionsrechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche hinaus Dienst leisten mussten,

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Vergütungserwartung für Überstunden

Bei zeitlicher Verschränkung arbeitszeitbezogen und arbeitszeit-unabhängig vergüteter Arbeitsleistungen lässt sich das Bestehen einer objektiven Vergütungserwartung für Überstunden (§ 612 Abs. 1 BGB) im arbeitszeitbezogen vergüteten Arbeitsbereich nicht ohne Hinzutreten besonderer Umstände oder einer entsprechenden Verkehrssitte begründen.

In dem aktuell vom

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Freizeitausgleich für Überstunden

Ein Beamter der Feuerwehr erhält vollen Freizeitausgleich für die Überschreitungen der Höchstarbeitszeit.

So hat das Bundesverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall entschieden. Für die über 48 Wochenstunden hinausgehende Dienstzeit haben Feuerwehrbeamte, die in den Jahren bis 2006 wöchentlich im Durchschnitt

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Pauschalabgeltung von Reisezeiten als Beifahrer

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers enthaltene Klausel, Reisezeiten seien mit der Bruttomonatsvergütung abgegolten, ist intransparent, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag nicht ergibt, welche „Reisetätigkeit“ von ihr in welchem Umfang erfasst werden soll.

Die Klausel eines Arbeitsvertrages, wonach Reisezeiten, die

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Umziehen und Desinfizieren

Einem auf der Intensivstation eines Krankenhauses beschäftigten Krankenpfleger steht nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts keine Vergütung für die Zeit zu, die er täglich für Kleiderwechsel und Desinfektion aufwendet.

Zu der grundsätzlichen Frage, ob Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion zu Beginn

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Überstundenpauschalierungsabrede

Die AGB-Klausel „erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten“ genügt nicht dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), wenn sich der Umfang der danach ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden nicht hinreichend deutlich aus dem Arbeitsvertrag ergibt.

Gemäß

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