Zigarettenautomat

Versuchsbeginn beim Einbruchdiebstahl

Für den Versuchsbgeinn bei Diebstahlsdelikten ist darauf abzustellen, ob aus Tätersicht bereits die konkrete Gefahr eines ungehinderten Zugriffs auf das in Aussicht genommene Stehlgut besteht, so dass für den Versuchsbeginn der erste Angriff auf den Schutzmechanismus regelmäßig ausreicht, wenn sich

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