Betäubungsmittel – und der nicht feststellte Wirkstoffgehalt

Die Wirkstoffmenge ist für den Ausspruch über die Einzelstrafen bedeutsam. Das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters werden durch diesen Faktor maßgeblich bestimmt, weshalb hierzu regelmäßig konkrete Feststellungen zu treffen sind1.

Betäubungsmittel – und der nicht feststellte Wirkstoffgehalt

Stehen die tatgegenständlichen Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht zur Verfügung, muss das Gericht unter Berücksichtigung anderer Umstände (Herkunft, Preis, Handelsstufe und anderes) die Wirkstoffkonzentration – gegebenenfalls unter Anwendung des Zweifelssatzes – schätzen.

, Beschluss vom 14. September 2016 – 2 StR 300/16

  1. BGH, Beschluss vom 31.05.2016 – 3 StR 138/16 mwN[]
Weiterlesen:
Die Berufung der Staatsanwaltschaft - ohne Unterschrift, ohne Beglaubigungsvermerk