Das Bundesverfassungsgericht hat 13 bei ihm in den letzten vier Jahren eingegangene Richtervorlagen der Amtsgerichte Bernau, Münster und Pasewalk zum strafbewehrten Verbot von Cannabisprodukten als unzulässig bewertet. Den inhaltlich nur geringfügig voneinander abweichenden Vorlagen fehle es, so das Bundesverfassungsgericht, bereits an der Darlegung der Entscheidungserheblichkeit aller vorgelegter Strafnormen für das
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