Der Bundesgerichtshof hat auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft ein Urteil aufgehoben, mit dem das Landgericht Berlin fünf Angeklagte vom Vorwurf der Begehung von Betäubungsmittelstraftaten freigesprochen hat. Nach den Urteilsfeststellungen handelte es sich bei den Angeklagten um den Geschäftsführer und Vertriebsleiter, zwei Mitarbeiter und zwei nicht mit dem operativen Geschäft befasste
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