Die rassistischen Chats eines Feuerwehrbeamten

Auch ein Feuerwehrbeamter verletzt schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflicht zur Verfassungstreue, wenn er in Einzel- und Gruppen-Chats in WhatsApp Dateien versendet, die einen die Menschenwürde verletzenden Inhalt haben.

Die rassistischen Chats eines Feuerwehrbeamten

Das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hat einen Beamten der Feuerwehr Bremen wegen eines schweren Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt1. Der Dienstherr, die Freie Hansestadt Bremen, hatte Klage gegen den Beamten erhoben, weil er gegen die Pflicht zur Verfassungstreue und gegen die Wohlverhaltenspflicht durch das Versenden rassistischer, menschenverachtender und rechtsextremer Bildnachrichten in verschieden Chatkontakten verstoßen habe. Das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hat die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Beamten zurückgewiesen:

Das Oberverwaltungsgericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass der Beamte schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflicht zur Verfassungstreue verletzt habe, indem er mittels des Nachrichten-Messenger Dienstes WhatsApp in Einzel- und Gruppen-Chats Dateien versandt hat, die einen die Menschenwürde verletzenden Inhalt haben, weil sie allein oder schwerpunktmäßig der Verächtlichmachung und der Ausgrenzung von Personen wegen ihrer Herkunft bzw. ihre Hautfarbe dienen. Weiterhin habe er durch das Versenden von Bildern und Textnachrichten mit Bezügen zur Person Adolf Hitlers und Hakenkreuzdarstellungen zur Bagatellisierung und Glorifizierung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes beigetragen. Das Gericht war auch davon überzeugt, dass dies die innere Einstellung des Beamten widerspiegelt.

Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 28. Mai 2025 – 4 LD 24/25

  1. VG Bremen, Urteil vom 13.11.2024 – 8 K 1457/23[]