Truppendienstgericht Nord in Münster

Der Soldat als Impfverweigerer

Die aus Überzeugung erklärte Loslösung eines Soldaten von seinem Treueeid und die glaubhafte Ankündigung der Gehorsamsverweigerung im Einsatzfall sind derart schwerwiegende Verletzungen gegen die Grundpflicht des Soldaten aus § 7 SG, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen, dass sie die

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Polizei

Der Reichsbürger als Polizeihauptkommissar

Ein der „Reichsbürgerbewegung“ anhängende und sich in der „Querdenkerszene“ bewegende Polizeibeamter kann aus dem Dienst entfernt werden.

So hat aktuell das Verwaltungsgericht Hannover der Disziplinarklage der Polizeidirektion Hannover gegen einen 58-jährigen Polizeibeamten im Range eines Kriminalhauptkommissars stattgegeben und den Polizeibeamten

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Kein „PRO NRW“-Funktionsträger im Polizeidienst

Disziplinargerichtliche Entfernung eines ehemaligen Funktionsträgers und Wahlkandidaten von „PRO NRW“ aus dem Polizeidienst ist zulässig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit jetzt die Beschwerde eines ehemaligen Funktionsträgers und Wahlkandidaten der Partei „Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen“ (PRO NRW) gegen seine disziplinargerichtliche Entfernung aus dem

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Der diebische Rettungssanitäter

Auch ein Diebstahl von 50 € zum Nachteil eines bewusstlosen Patienten kann bei einem beamteten Rettungssanitäter zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen.

Hat ein Beamter innerdienstlich eine Straftat unter Ausnutzung seiner Dienststellung begangen, hier einen besonders schweren Fall des Diebstahls,

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Der unehrliche Gerichtsvollzieher

Ein Beamter, der sich bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit an in seinem Gewahrsam stehenden Vermögenswerten vergreift, zerstört das für die Fortdauer des Beamtenverhältnisses notwendige Vertrauen in seine Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit. Das gilt erst recht für einen Gerichtsvollzieher, dessen größtenteils

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„Sachzuwendungen“ an einen Beamten

Das Bundesverwaltungsgericht ändert seine Rechtsprechung zu Disziplinarverfahren bei Sachzuwendungen: Die Schwe­re eines Ver­sto­ßes gegen das be­am­ten­recht­li­che Ver­bot der Vor­teils­an­nah­me hängt nach der neuen Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr davon ab, ob es sich bei dem Vor­teil um eine Geld- oder

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Der Lehrer und seine außerdienstlichen Kin­der­por­no­s

Auch nach §§ 25 f. des Lan­des­dis­zi­plinar­ge­set­zes Ba­den-Würt­tem­berg ist die Dis­zi­pli­nar­maß­nah­me auf­grund einer Ge­samt­wür­di­gung aller be­mes­sungs­re­le­van­ten Ge­sichts­punk­te zu be­stim­men. Die Dis­zi­pli­nar­maß­nah­me für den au­ßer­dienst­li­chen Be­sitz kin­der­por­no­gra­fi­schen Ma­te­ri­als ist an­hand eines Ori­en­tie­rungs­rah­mens zu be­stim­men, der bei Leh­rern die Ent­fer­nung aus dem

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Das überlange Disziplinarverfahren

Von der dis­zi­pli­nar­recht­lich ge­bo­te­nen Ent­fer­nung aus dem Be­am­ten­ver­hält­nis kann nicht des­halb ab­ge­se­hen wer­den, weil das Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren un­an­ge­mes­sen lange ge­dau­ert hat.

In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der allgemeine Rechtsgrundsatz der Verwirkung auf die Ausübung der Disziplinarbefugnis keine Anwendung

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Der untreue Gerichtsvollzieher

Einem pensionierten Gerichtsvollziehrs ist bei 23 nachgewiesenen Untreuedelikte in der aktiven Dienstzeit das Ruhegehalt abzuerkennen, selbst wenn eine Bereicherungsabsicht nicht festgestellt werden konnte.

In einem solchen jetzt vom Verwaltungsgericht Hannover entschiedenen Fall wurde dem Beklagten ist das Ruhegehalt aberkannt, weil

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Kinderpornos für Lehrer

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte aktuell über Disziplinarklageverfahren gegen zwei Beamte zu entscheiden, die sich kinderpornographische Dateien auf ihre Heimcomputer geladen hatten. Die Beamten – ein Studienrat und ein Zollinspektor – waren von den Strafgerichten jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt

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Gerichtsvollzieher mit Geldbedarf

Ein Beamter, der dienstlich anvertrautes Geld unberechtigt für private Zwecke verwendet, begeht ein so schwerwiegendes Dienstvergehen, dass dieses Verhalten nach der ständigen Rechtsprechung der Disziplinargerichte regelmäßig mit der Entfernung aus dem Dienst zu ahnden ist. Ein solches Fehlverhalten im Kernbereich

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Der filmende (demnächst Ex-)Sportlehrer

Ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen des Verdachts einer Straftat erweist sich als verhältnismäßig, wenn sich die Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis oder dessen Zurückstufung im Zeitpunkt des Erlasses der Verbotsverfügung nicht ausschließen lässt, sondern ernsthaft in Betracht

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Das Handy vom Wärter

Ein Justizvollzugsbeamter, der einem Gefangenen Mobilfunk-Karten überlässt, ist aus dem Dienst zu entfernen.

Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in dem Disziplinarverfahren eines im Jahre 1971 geborene Beamten, der als Justizvollzugsobersekretär im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz stand. Er wurde

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Kindesmissbrauch durch Beamte

Der außerdienstliche sexuelle Missbrauch eines Kindes (§§ 174, 176 StGB) durch einen Beamten ist ein besonders schweres Dienstvergehen, das in der Regel die disziplinare Höchstmaßnahme, also die Entfernung aus dem Dienst bzw. die Aberkennung des Ruhegehalts, rechtfertigt. Dies entschied gestern

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Polizist mit Pferdezucht

Ein Beamter, der nachhaltig Vorschriften des Nebentätigkeitsrechts nicht beachtet und neben weiteren leichteren Pflichtverstößen insbesondere auch privat eine ihm vorwerfbare Schuldenwirtschaft an den Tag legt, ist für den öffentlichen Dienst untragbar geworden und nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Trier aus dem

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Justizvollzugsbeamter mit Prepaid-Karte

Ein Vollzugsbeamter, der einem Häftling ohne Erlaubnis der Anstaltsleitung Prepaid-Karten zur freien Verfügung überlässt, begeht nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier ein schwerwiegendes Dienstvergehen, das zur Entfernung aus dem Dienst führt.

Der beklagte Justizvollzugsobersekretär, der disziplinarisch nicht vorbelastet ist, hatte

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Der rechtsstehende Polizist

Ein Polizeibeamter, der außerdienstlich den Anschein setzt, sich mit der rechten Szene zu identifizieren, begeht ein Dienstvergehen und darf aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden. Mit dieser Begründung wies jetzt das geht Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines ehemaligen Polizeimeisters

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Kinderpornos auf dem Uni-PC

Das Verschaffen kinderpornografischer Dateien auf dem Dienst- und Privat-PC stellt für einen Professor ein schwerwiegendes Dienstvergehens dar, das zur Entfernung aus dem Dienst führt.

In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Göttingen entschiedenen Disziplinarverfahren hatte sich ein Professor, Direktor der Abteilung Molekulare

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Polizisten haben steuerehrlich zu sein

Ein wegen Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang und mehreren Betrugsfällen strafrechtlich verurteilter Polizeibeamter ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied der Senat für Disziplinarsachen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der im Jahre 1962 geborene Beamte stand als Polizeikommissar im Dienst

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Der faule Grundschul-Rektor

Erfüllt ein Grundschulrektor nicht die ihm obliegende Unterrichtsverpflichtung, kann dies, wie eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zeigt, die Entfernung des Lehrers aus dem Dienst zur Folge haben. So hat das Lüneburger Oberverwaltungsgericht die von der Landesschulbehörde im Juli 2006 verfügte

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Polizeilicher Internet-Handel

Ein Polizeibeamter, der über mehrere Jahre – auch während Krankheitsphasen – einer nicht genehmigten Nebentätigkeit als Internethändler nachgeht und dabei in mehreren tausend Fällen Waren an- und verkauft, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied jetzt der Senat für

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Postboten, Geldbriefe und die Folgen

Ein bei der Deutschen Post AG als Beamter eingesetzter Briefzusteller, der unter Verletzung des Postgeheimnisses Briefsendungen geöffnet hat, um sich das darin befindliche Bargeld rechtswidrig anzueignen, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied der Senat für Disziplinarsachen des Oberverwaltungsgerichts

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