Die unerwünschte Berliner Universitätskanzlerin

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das von der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung gegenüber der Kanzlerin der Freien Universität Berlin angeordnete Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bestätigt.

Die unerwünschte Berliner Universitätskanzlerin

Damit hat das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde der Kanzlerin gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen.

Beamten kann aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nun im Falle der FU-Kanzlerin angenommen und die entsprechende Verfügung der zuständigen Senatorin:

Die Kanzlerin habe im Vorfeld der Wahl des Präsidenten der Universität entgegen der rechtlichen Kompetenzordnung der Universität ohne Beschluss der zuständigen Hochschulgremien veranlasst, dass eine Personalagentur mit der Suche nach Kandidaten für die Wahl beauftragt wurde. Dies sei kein Geschäft der laufenden Verwaltung, das die Kanzlerin in eigener Verantwortung hätte vornehmen können. Hierdurch sei ein erheblicher Vertrauensverlust entstanden, der zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der sachgemäßen Zusammenarbeit der Kanzlerin mit den weiteren Mitgliedern des Präsidiums als Universitätsleitung einschließlich des wiedergewählten Präsidenten geführt habe.

Oberverwaltungsgericht Berlin -Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2023 – 4 S 21/22

Bildnachweis:

Weiterlesen:
Der Verstoß des Notars gegen Treuhandauflagen