Beigeordneter oder Dezernent – das ausgetrickste Bürgerbegehren

Juristische Haarspalterei contra Bürgerbegehren: Wie ein Bürgerbegehren umgangen werden kann zeigt ein aktuelles Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf: Dort wurde ein Eilantrag gegen die Besetzung einer von der Stadt Dormagen ausgeschriebenen Dezernentenstelle abgelehnt:

Beigeordneter oder Dezernent – das ausgetrickste Bürgerbegehren

Die Antragsteller sahen in der Einrichtung der Dezernentenstelle eine unzulässige Umgehung des von ihnen vertretenen Bürgerbegehrens, das sich gegen die Wahl eines weiteren Beigeordneten richtete. Der Rat hatte dem Bürgerbegehren im Februar 2010 entsprochen und die damalige Stellenausschreibung für eine Beigeordnetenstelle zurückgezogen. Er könne daher jetzt nicht eine Dezernentenstelle mit nahezu identischem Aufgabenbereich ausschreiben, so die Antragsteller.

Dem ist das Verwaltungsgericht Düsseldorf nicht gefolgt. Da Beigeordneten und Dezernenten eine unterschiedliche kommunalverfassungsrechtliche Stellung zukomme, werde die Einrichtung einer Dezernentenstelle von dem Antragsgegenstand des Bürgerbegehrens nicht umfasst. Der Rat sei deshalb durch seinen Beschluss von Februar 2010 an der Einrichtung einer Dezernentenstelle nicht gehindert gewesen.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2010 – 1 L 1675/10

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