Die Wahlergebnisse der Tierschutzpartei

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der Partei „Mensch Umwelt Tierschutz“ (Tierschutzpartei) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Die Wahlergebnisse der Tierschutzpartei

Mit diesem Antrag sollte das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und der Norddeutsche Rundfunk (NDR) dazu verpflichtet werden, bei allen Präsentationen von vorläufigen amtlichen Endergebnissen der Landtagswahlen in Hessen und Bayern in ihren linearen Fernsehprogrammen am 9. Oktober 2023 die Wahlergebnisse all jener Parteien auszuweisen, die ein Wahlergebnis von mindestens einem Prozent erreichen.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit wird den Beteiligten die Begründung der Entscheidung gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz zu einem späteren Zeitpunkt gesondert übermittelt.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 8. Oktober 2023 – 2 BvQ 189/23

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