Der im Land Berlin eingeführte Probeunterricht zur Eignungsfeststellung für das Gymnasium ab dem Schuljahr 2025/2026 bei Schülern, die nach der Förderprognose den erforderlichen Notendurchschnitt verfehlt haben, ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin nicht zu beanstanden.
Im August 2024 änderte das
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