Die Witwe eines Beamten, die nur 24 Tage mit ihrem Mann verheiratet war, erhält keine Witwenpension. Dies entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die im Jahre 1957 geborene Klägerin heiratete Anfang 2006 einen Polizeibeamten, mit dem sie seit 1996
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