Ein Finanzamt ist, so der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Beschluss, nicht durch das Steuergeheimnis gehindert ist, den Dienstvorgesetzten eines Beamten über eine von dem Beamten begangene Steuerhinterziehung auch dann zu informieren, wenn das Steuerstrafverfahren eingestellt worden ist.
Das Steuergeheimnis
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