Der Bundesrat hat heute der „Dritten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung“ grundsätzlich zugestimmt, die der Bekämpfung des EU-Führerscheintourismuses dienen soll. Damit können zukünftig im Ausland erworbene Führerscheine abgelehnt werden, wenn erkennbar ist, dass ihren Inhabern zuvor die Fahrerlaubnis im Inland
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