Es ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Koblenz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Beamte und Richter in Spitzenfunktionen in den ersten zwei Jahren ihrer Amtszeit geringere Bezüge erhalten. Diese gesetzliche „Wartefrist“ ist nach Ansicht der Koblenzer Verwaltungsrichter verfassungskonform.
Hintergrund der Entscheidung
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Die Nutzung des freiwilligen EU-Umweltzeichens, der „EU-Blume“, soll gefördert, die Kosten für die Verwendung sollen gesenkt und der Verwaltungsaufwand verringert werden. Dies sieht eine neue Verordnung vor, die das Europäische Parlament jetzt beschlossen hat. Bislang wurde das EU-Umweltzeichen lediglich für











