Soweit auf einer Straße Mautgebühren erhoben werden, sind diese nicht nur von Privatfahrzeugen zu zahlen, sondern auch von den im Öffentlichen Personennahverkehr eingesetzten Fahrzeugen. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschied jetzt in zwei Verfahren, dass auch Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs im Lübecker
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