Nach dem Berliner Landesrecht endet die Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlungen mit der Wahlperiode des Abgeordnetenhauses, auch wenn diese vorzeitig beendet wird. Mit dem Beginn der Amtszeit des neuen Bezirksamts wird ein nicht wiedergewähltes Bezirksamtsmitglied bis zum Ablauf seiner regulären Amtszeit von
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