Anders als der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, dass für einen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühren zu entrichten sind.
Der Kläger hatte der GEZ angezeigt, dass er beruflich einen Internetfähigen PC nutze; seine Ehefrau entrichte
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