Der Eilantrag eines Luftsportvereins gegen die Genehmigung eines Höhenwindrades im Süden von Brandenburg hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg keinen Erfolg.
Der antragstellende Luftsportverein betrieb von einem mittlerweile stillgelegten Sonderlandeplatz aus Flugsport, insbesondere Segelflug. Eigentümer des Flugplatzes ist eine Flugplatzbetriebsgesellschaft, deren
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