Steuert ein Plattformbetreiber die Ausspielung von Werbeanzeigen und Nutzerinhalten durch automatisierte Auswahlverfahren und Algorithmen, kann dies nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt am Main eine haftungsrechtlich relevante Kontrolle über die Inhalte begründen. Bei rechtsverletzender Fake-Werbung kann er dann auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft in Anspruch genommen werden.
Mit dieser Begründung hat aktuell das Landgericht Frankfurt am Main die US-Firma Meta wegen gefälschter Werbung auf Instagram und Facebook zur Unterlassung, zum Ersatz künftiger Schäden und zur Auskunft verurteilt. Unbekannte Dritte hatten die Wort-Bildmarke eines Finanzinformationsportals sowie den Namen und Bilder seines Gründers für mutmaßlich betrügerische Investmentempfehlungen verwendet.
Das Unternehmen bietet Vergleichsrechner, Testberichte zu Finanzprodukten und einen Verbraucherratgeber zu Finanzthemen an. Auf Instagram folgen ihm mehr als 600.000 Menschen, auf Facebook rund 29.000. Sein Gründer und Geschäftsführer ist durch zahlreiche Videos und einen Finanzpodcast öffentlich bekannt und prägt das Erscheinungsbild des Unternehmens.
Fremde Nutzer veröffentlichten auf beiden Plattformen Werbung und Beiträge zu Finanzmarktthemen, in denen sie die Marke des Unternehmens sowie den Namen und das Bildnis des Gründers einsetzten. Über verlinkte Inhalte wurden bestimmte Investments empfohlen. Mehrere geschädigte Nutzer wandten sich bereits an die Kläger. Allein im August 2024 meldeten diese Meta über das dafür vorgesehene Tool fast 260 Verstöße. Gleichwohl erschienen weitere identische oder sinngleiche Veröffentlichungen. Bis zur Löschung der Fake-Werbung vergingen teilweise bis zu 62 Tage.
Das Landgericht Frankfurt a.M. sah durch die Veröffentlichungen unter anderem das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Finanzportals verletzt. Die Verwendung von Namen und Bildnis des Gründers beeinträchtige zudem dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht. Meta müsse die Veröffentlichung und Verbreitung der beanstandeten Fake-Werbung durch Dritte unterlassen.
Für die Haftung stellte das Gericht auf die Rolle Metas bei der Auswahl und Verbreitung der Inhalte ab. Die Plattformbetreiberin könne sich nicht unter Berufung auf den Digital Services Act mit fehlender Kenntnis von der Fake-Werbung entlasten. Zur Begründung verwies das Landgericht auf das jüngst veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Sache „Webgroup und Coyote“. Danach hafte ein Diensteanbieter jedenfalls dann, wenn er Kontrolle über die Inhalte ausübe.
Eine solche Kontrolle nahm das Landgericht bei Meta an. Bei Werbeanzeigen bestimme das Unternehmen im Rahmen eines automatisierten Auktionsverfahrens deren Rangfolge und den Zeitpunkt ihrer Anzeige. Auch die Ausspielung von Nutzerinhalten in den Feeds werde durch Algorithmen gesteuert. Diese Einflussnahme auf die angezeigten Inhalte war für die rechtliche Bewertung des Gerichts entscheidend.
Neben der Unterlassung schuldet Meta sowohl dem Unternehmen wie seinem Gründer nach dem Urteil Ersatz der Schäden, die künftig aus der Verbreitung auch sinngleicher Fake-Werbung entstehen. Zudem muss das Unternehmen Auskunft über die betreffenden Veröffentlichungen auf Instagram und Facebook sowie über die dadurch erzielten Einnahmen erteilen.
Bedeutung für die Praxis
Die Entscheidung eröffnet betroffenen Unternehmen und öffentlich bekannten Personen einen Ansatz, unmittelbar gegen den Plattformbetreiber vorzugehen, wenn ihre Marke oder Identität für Fake-Werbung missbraucht wird. Ihre Bedeutung reicht über die Löschung einzelner Anzeigen hinaus: Das Landgericht knüpft die Haftung wesentlich an die Kontrolle über die Ausspielung der Inhalte und erfasst bei künftigen Schäden auch sinngleiche Veröffentlichungen. Für die Rechtsdurchsetzung ist eine sorgfältige Dokumentation der Anzeigen, der Meldungen an die Plattform und der Löschungszeiten sinnvoll. Ob die Entscheidung rechtskräftig ist, geht aus der Pressemitteilung nicht hervor.
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16. September 2026 – 2 -06 O 234/25
Bildnachweis:
- instagram 1789189 1920: Webster2703 | Pixabay-Lizenz











