Noch immer legen viele Menschen in Deutschland besonderen Wert auf ein eigenes Fahrzeug. In vielen Bereichen gibt es zwar ein Umdenken und es wird durchaus auch mehr auf den öffentlichen Nahverkehr zurückgegriffen. Aber trotzdem spielt für viele Leute das Auto weiterhin als Fortbewegungsmittel eine entscheidende Rolle.
Wichtig zu wissen ist bei diesem Thema, dass eine Kraftfahrzeugversicherung für jeden Halter eines Autos Pflicht ist. Allerdings gibt es beim Leistungsumfang und bei den Preisen solcher Versicherungen auf dem Markt teilweise erhebliche Unterschiede. Momentan beschäftigen sich wieder besonders viele Leute mit ihrer KFZ-Versicherung, weil man noch bis zum 30. November seine bestehende Autoversicherung kündigen kann. Für eine einfache und unkomplizierte Art die aktuelle Versicherung zu kündigen, lohnt ein Blick auf www.sepastop.eu. Hier kann man eine Kündigung unter anderem der Autoversicherung in wenigen Schritten online durchführen.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung
Verpflichtend ist für den Halter eines Kraftfahrzeuges lediglich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist dafür gedacht, dass Schäden bezahlt werden, die man anderen Menschen, Fahrzeugen und auch anderen Gegenständen beim Führen des Fahrzeuges eventuell zufügt. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen bei der KFZ-Haftpflicht sehen folgendermaßen aus. Für Personenschäden muss die Deckungssumme mindestens 7,5 Millionen Euro betragen und für Sachschäden müssen Schäden in Höhe von mindestens 1,12 Millionen Euro abgesichert sein. Hinzu kommt noch eine Absicherung bezüglich Vermögensschäden im Wert von mindestens 50.000 Euro. Diese Summen sind allerdings ziemlich niedrig, wenn man sich zum Beispiel einen Unfall mit mehreren Beteiligten vorstellt. Aus diesem Grund sollte man sich möglichst für Versicherungen entscheiden, die eine pauschale Deckungssumme von rund 100 Millionen Euro ausweisen. Ähnlich sieht das übrigens auch Stiftung-Warentest in seinen ausführlichen Berichten rund um das Thema Autoversicherung. Ein nicht zu vernachlässigender Punkt bei der KFZ-Haftpflichtversicherung ist auch, dass die Versicherung als eine Art von Rechtsschutzversicherung einspringt, wenn ein Unfallgegner zum Beispiel überhöhte Zahlungen fordert. Interessante Informationen rund um das Thema Auto und geltendes Recht gibt es auch hier.
Die Teilkaskoversicherung
Bei der KFZ-Haftplicht geht es also um die Schäden, die man mit seinem Fahrzeug möglicherweise Anderen zufügt. Eine Teilkaskoversicherung deckt dagegen Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Hierbei geht es etwa um Schäden, die etwa durch Sturm, Steinschlag, Wild, Feuer oder auch Diebstahl entstanden sind. Eine solche Teilkaskoversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber trotzdem kann der Abschluss einer solchen Teilkaskoversicherung zusätzlich zur gesetzlich vorgegebenen KFZ-Haftpflicht durchaus Sinn machen. Schließlich kann man sich mit einer solchen Teilkasko vor den finanziellen Folgen einer ganze Reihe von möglichen Schäden absichern. Empfehlenswert ist zum Beispiel, dass man beim Thema Wildschäden möglichst auf eine Ausweitung auf alle Tiere achtet. Denn ansonsten springt die Teilkaskoversicherung etwa bei einem Zusammenstoß mit einer Kuh oder einem Schaf nicht ein.
Die Vollkaskoversicherung
Ebenfalls freiwillig ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Aber auch diese Absicherung kann durchaus Sinn machen. Schließlich deckt man hierüber beispielsweise Schäden ab, die man durch einen selbst verschuldeten Unfall am eigenen Fahrzeug hat. Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich in erster Linie, wenn man im Besitz eines noch relativ neuen Fahrzeuges ist. Durchaus sinnvoll sein kann bei einer solchen Absicherung eine Selbstbeteiligung von beispielsweise 300 Euro. Dadurch kann man die Versicherungsprämie oftmals deutlich senken und trotzdem hat man bei einem Unfall einen hochwertigen Versicherungsschutz.
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