Der Alltag der Deutschen ist recht ereignisarm und nicht selten suchen sie einen Ausgleich in ihrer Freizeit. Sie klettern, springen aus Flugzeugen oder kämpfen sich durch reißendes Wildwasser. Durch derartige Hobbys ist die eigene Unversehrtheit natürlich in höchstem Maße bedroht. Somit haben sie auch Auswirkungen auf die Lebensversicherung. Wir verraten, worauf man in diesem Zusammenhang achten sollte.
Das sollte man wissen
Glücklicherweise enden Freizeitunfälle nur in den seltensten Fällen tatsächlich mit dem Tod oder einer dauerhaften Schädigung. Ein entsprechender Schutz ist auf jeden Fall wichtig. Das Angebot von Aspect-Online: Risikolebensversicherung als wirksamer finanzieller Schutz, um Angehörige und besonders die eigenen Kinder abzusichern. Dass bestimmte Hobbys ein nicht unerhebliches Risiko darstellen und dementsprechend auch den Versicherungsschutz deutlich teurer machen können, versteht sich vermutlich von selbst. Als Versicherungsnehmer fragt man sich in diesem Kontext des Öfteren, wie eine Risikoprüfung eigentlich vonstatten geht und welche Kriterien dabei berücksichtigt werden. Die besagte Prüfung wird grundsätzlich immer dann durchgeführt, wenn ein potenzieller Versicherungsnehmer ein Produkt mit Todesfallabsicherung, Berufsunfähigkeits- oder Pflegevorsorge beantragt. Wie umfangreich diese Prüfung ausfällt, ist in erster Linie von der Höhe des beantragten Versicherungsschutzes abhängig. Fernerhin geben Alter und Gesundheitszustand des Kunden Aufschluss über die jeweiligen Konditionen der angestrebten Risikolebensversicherung. Man berücksichtigt aber auch das Freizeitverhalten, weil es ein zusätzliches Risiko für die körperliche Unversehrtheit darstellen kann. Natürlich müssen längst nicht alle Freizeitbeschäftigungen angegeben werden. Grundsätzlich sind allein jene Hobbys von Bedeutung, denen größere Risiken anhaften. Wer beispielsweise regelmäßig mit einem schweren Motorrad unterwegs ist, Freeclimbing zu seinen Lieblingshobbys zählt und/oder regelmäßig tauchen geht, fällt in dieses Raster. Es sollte des Weiteren beachtet werden, dass auch selten ausgeübte Freizeitbeschäftigungen, sofern sie ein Risiko darstellen, angegeben werden müssen. Der Versicherungsnehmer sollte sich einfach vorab bei seinem Versicherer erkundigen, wie bestimmte Hobbys beurteilt werden.
Das risikoreiche Hobby
Die Behauptungen, bestimmte Hobbys würden den Abschluss einer Risikolebensversicherung unmöglich machen, sind schlicht und ergreifend nicht wahr. Allerdings gibt es Freizeitbeschäftigungen, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind oder werden – so zum Beispiel die Teilnahme an Kampfsport-Wettbewerben oder Autorennen. Bei anderen Hobbys ist es in besonderem Maße davon abhängig, wie der Versicherungsnehmer sie ausübt. Klettern ist beispielsweise nicht gleich klettern! Zwischen dem Freeclimbing am Mont Blanc und der Wandertour mit Kletterstrecke im Harz wird logischerweise ein Unterschied gemacht. Der Tauchsport ist hier ein weiteres gutes Beispiel: Entscheidend sind hier vor allen Dingen die angestrebte Tauchtiefe und der Ort des Tauchganges. Sie entscheiden darüber, ob und zu welchen Konditionen der Anbieter das Hobby absichert.










