Gutgläubiger Eigentumserwerb, Nachmieter, Formalia bei der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen, Verjährungsprobleme, Probleme mit der Geschäftsgrundlage, Zahlungsprobleme in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Und jede Menge Prozessuales.
Entsprechend einer Leistungsklage auf Unterlassung (hierzu BAG 18.11.2014 – 1 AZR 257/13, Rn. 43 mwN) muss der Gegner der festgestellten Unterlassung im Falle einer dem Antrag entsprechenden gerichtlichen Entscheidung eindeutig erkennen können, welche Handlung zu unterbleiben hat oder hatte.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. August 2015 – 1 AZR 754/13
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