Steht die Frage im Streit, nach welcher Versorgungsordnung sich die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung eines Arbeitnehmers richten, ist eine entsprechende Feststellungsklage zulässig. Der Antrag richtet sich auf die Feststellung eines Rechtsverhältnisses iSd. § 256 ZPO. Zwar können nach § 256 Abs. 1 ZPO bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses nicht
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