Bundesarbeitsgericht

Der Streit um zukünftige Nachtarbeitszuschläge – als Feststellungsklage

Die Leistungsklage über Nachtarbeitszuschläge für vergangene Zeiträume ist hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Arbeitnehmer für jeden Monat des streitgegenständlichen Zeitraums die Anzahl der geleisteten Nachtarbeitsstunden angegeben und die Klageforderung ausgehend vom tariflichen Bruttostundenlohn unter Abzug der gezahlten Nachtarbeitszuschläge berechnet hat. Damit

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Bundesarbeitsgericht

Arbeitnehmerüberlassung – und die Feststellungsklage gegen den Entleiher

Ein Arbeitnehmer kann mit der allgemeinen Feststellungsklage das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesesetzes geltend machen. Dass der Kläger die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses – auch – für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum begehrt, steht der Zulässigkeit der Klage nicht entgegen. Nach § 256

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Audi

Klageänderung in der Revisionsinstanz – oder: Feststellungs- oder Leistungsklage in Dieselfällen

Mit der Zulässigkeit einer Klageänderung in der Revisionsinstanz hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Konkret ging es um den Übergang von der Feststellungsklage zur Leistungsklage in einem sogenannten „Dieselfall“: Im zugrunde liegenden Fall hat der klagende Käufer in den Tatsacheninstanzen im Wesentlichen vorgetragen, das Fahrzeug sei von dem Dieselskandal betroffen.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der geänderte Steuerbescheid – und die Feststellungsklage

§ 68 FGO ist auch im Falle einer Klage anwendbar, die auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts aufgrund nicht ordnungsgemäßer Bekanntgabe gerichtet ist, wenn die Behörde den Verwaltungsakt während des Verfahrens erneut bekannt gibt. Wird der angefochtene Verwaltungsakt nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geändert oder ersetzt, so wird der neue Verwaltungsakt

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500 €-Scheine

Darlehenswiderruf bei verbundenen Verträge – und der Streitwert

Erhebt ein Darlehensnehmer bei einem Streit um den Widerruf von Verbraucherdarlehen im Fall verbundener Verträge eine iso-lierte negative Feststellungsklage, bemisst sich der Streitwert nach dem Nettodarlehensbetrag. Eine ggf. geleistete Anzahlung wird nur insoweit streitwerterhöhend berücksichtigt, als der Kläger daneben einen Leistungsantrag auf Rückzahlung stellt. Zwar finden sich explizite Stimmen in

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Oberlandesgericht Celle

Feststellungsklage auf Nichtentzug des Pflichtteilsrecht

Die Klage auf Feststellung, dem Kläger sei sein Pflichtteilsrecht nicht durch letztwillige Verfügung des Erblassers wirksam entzogen worden, ist grundsätzlich mangels Feststellungsinteresses unzulässig. Der Kläger kann Leistungsklage in Form der isolierten Auskunftsklage nach § 2314 BGB oder in Form der Stufenklage mit einem zunächst unbezifferten Antrag auf Zahlung des Pflichtteils

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Audi

Dieselskandal – und die Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht

Mit dem Feststellungsinteresse bei einer Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht in einem sogenannten Dieselfall hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Auf mögliche künftige Belastungen mit Aufwendungen, die nur im Rahmen des großen Schadensersatzes ersatzfähig wären, kann der Gebrauchtwagenkäufer sein Feststellungsinteresse nicht stützen, wenn er sich nicht für die Geltendmachung

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Der Streit um Erstattungsansprüche im Urlaubskassenverfahren – und der Feststellungsantrag

In einem Rechtsstreit um die Zahlung von Sozialkassenbeiträgen kann die Arbeitgeberin die zwischen ihr und der Urlaubskasse ebenfalls strittige Frage, ob die Urlaubskasse ihr Urlaubsentgelt erstatten muss, das sie an einen Arbeitnehmer gezahlt hat, im Rahmen einer Widerklage mittels eines Feststellungsantrags klären lassen. Der Widerklageantrag ist zulässig. Insbesondere hat die

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(Landes-)Arbeitsgericht Köln

Der Streit um die tarifliche Alterssicherung – als Elementenfeststellungsklage

Eine Feststellungsklage iSd. § 256 Abs. 1 ZPO kann sich als sog. Elementenfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken. Das Klagebegehren betrifft in einem solchen Streitfall die Berechnung des nach den einschlägigen tariflichen Bestimmungen festzuschreibenden tariflichen

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VW Volkswagen

Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht in Dieselfällen

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit dem Feststellungsinteresse bei einer Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht in einem sogenannten Dieselfall zu befassen. Dabei entschied der Bundesgerichtshof, dass der Autokäufer sein Feststellungsinteresse nicht auf mögliche künftige Belastungen mit Aufwendungen stützen kann, die nur im Rahmen des großen Schadensersatzes ersatzfähig wären, wenn er

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Finanzamt

Vorbeugender Rechtsschutz gegen die Finanzverwaltung

Vorbeugender Rechtsschutz gegen (nur) erwartete oder befürchtete Anordnungen der Finanzverwaltung ist grundsätzlich unzulässig. Nach § 41 Abs. 1 FGO kann durch Klage die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat. Die Feststellung

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Umstellung einer vorbeugenden Unterlassungsklage in eine Feststellungsklage

Eine vorbeugende Unterlassungsklage kann nach ihrer Erledigung als Feststellungsklage zulässig bleiben, wenn es prozessökonomisch sinnvoll ist, die maßgebliche Rechtsfrage in dem bereits anhängigen und aufwändig betriebenen Verfahren zu klären. Der Kläger ist trotz Schaffung vollendeter Tatsachen in dem noch nicht rechtskräftig entschiedenen Verfahren zu halten. Hat sich die zulässigerweise erhobene

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Landessozialgericht NRW,Arbeitsgericht Essen

Betriebliche Altersversorgung – und der Streit um die Leistungspflicht des Arbeitgebers

Mit einer Elementenfeststellungsklage kann auch der Umfang der Leistungspflicht des Arbeitgebers im Rahmen der Alterssicherung (hier: die Einbeziehung von Zuschlägen für Spät- und Nachtarbeit) geklärt werden. Nach § 256 Abs. 1 ZPO kann Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, wenn der Arbeitnehmer ein rechtliches Interesse

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Bundesarbeitsgericht Sitzungssaal

Eingruppierungsklage – und der konkrete Streitgegenstand

Das Begehren der Feststellung einer Eingruppierung in Entgeltgruppe S 12 TVöD/VKA ist nicht als „Minus“ in demjenigen einer Eingruppierung in Entgeltgruppe S 13 TVöD/VKA enthalten, wenn  geltend gemacht wird, die klagende Arbeitnehmerin sei als „sonstige Beschäftigte“ iSd. Entgeltgruppe S 12 TVöD/VKA tätig. Insoweit bestehen für die jeweiligen Eingruppierungen unterschiedliche Voraussetzungen,

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Geldscheine

Der Streit um die tarifliche Stufenzuordnung – und die Feststellungsklage

Beim Streit um eine zutreffende Stufenzuordung kann anstelle es Leistungsantrags auch für vergangene Zeiträume ein Feststellungsantrag zulässig sein. Dem für den Feststellungsantrag nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderlichen Feststellungsinteresse  steht der Vorrang der Leistungsklage nicht entgegen.  Dieser Rechtsgedanke ist kein Selbstzweck, sondern dient dazu, Rechtsstreitigkeiten prozesswirtschaftlich sinnvoll zu erledigen.

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Justizzentrum Gelsenkirchen

Feststellungsklage – und die einzelne Verpflichtung

Nach § 256 ZPO können zwar nur Rechtsverhältnisse Gegenstand einer Feststellungsklage sein, nicht hingegen bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses. Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf

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Fulda - Behördenhaus Am Hopfengarten 3

Die Klage auf zukünftige Gehaltszahlungen

Soweit sich der Klageantrag (teilweise) auf eine künftige Leistung richtet, ist er – ohne Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO – als Feststellungsantrag zu verstehen. Dies gilt zumindest insoweit, wie die Voraussetzungen für eine Klage auf künftige Leistung nach § 259 ZPO von der Klägerin nicht dargelegt sind. Es

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Fulda - Behördenhaus Am Hopfengarten 3

Feststellungsklage gegen den öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber

Nach § 256 Abs.1 ZPO kann Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, wenn die Klagepartei ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt werde. Die Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen

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Fulda - Behördenhaus Am Hopfengarten 3

Der Streit um die betriebliche Altersversorgung – Feststellungsklage oder Leistungsklage?

Zwar können nach § 256 ZPO nur Rechtsverhältnisse Gegenstand einer Feststellungsklage sein, nicht hingegen bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses. Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf

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Der Streit um die Arbeitszeit – und die Feststellungsklage

Die Feststellung, in welchem zeitlichen Umfang ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen, kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein. Statthafter Feststellungsantrag Nach § 256 Abs. 1 ZPO kann Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis

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Fulda - Behördenhaus Am Hopfengarten 3

Die Eigenkündigung des Arbeitnehmers – und die Feststellungsklage des Arbeitgebers

Gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ist für die Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens ein besonderes rechtliches Interesse daran erforderlich, dass das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses durch eine gerichtliche Entscheidung alsbald festgestellt werde.  Es handelt sich um eine – auch noch im Revisionsverfahren zu prüfende – Prozessvoraussetzung. Sie stellt sicher, dass

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Archiv

Feststellungsklage – und ihre inhaltliche Bestimmtheit

Bei einer Feststellungsklage sind keine geringeren Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen als bei einer Leistungsklage. Der Streitgegenstand ist deshalb so genau zu bezeichnen, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) keinem Zweifel unterliegt und die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung (§ 322 ZPO) zwischen den Parteien entschieden werden

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Landessozialgericht NRW,Arbeitsgericht Essen

Der Streit um zukünftige Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung – und die Feststellungsklage

Erstrebt der Arbeitnehmer die hinreichend bestimmte Feststellung (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), dass er bzw. seine  Ehefrau, die er konkret bezeichnet, Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat, so begehrt er mit diesem Antrag die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses, an dessen alsbaldiger Feststellung durch richterliche Entscheidung er ein berechtigtes Interesse

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Taschenrechner

Die Klage mit einem zukunftsgerichteten Feststellungs- und einen vergangenheitsbezogenen Leistungsantrag

Ist in einer Konstellation, in der der Kläger sein Klagebegehren in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Klageeinreichung in einen zukunftsgerichteten Feststellungs- und einen vergangenheitsbezogenen Leistungsantrag aufteilt, im Falle der Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Leistungsantrags dessen Umdeutung in einen Feststellungsantrag möglich ((vgl. zu den generellen Voraussetzungen der Umdeutung eines Leistungsantrags BAG 30. Januar

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Bücherregal

Künftig fälliger Schadensersatz – und die Feststellungsklage

Hinsichtlich zukünftig fällig werdender Ansprüche auf Schadensersatz gilt der Grundsatz des Vorrangs der Leistungsklage gegenüber der Feststellungsklage nicht. So auch in dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall: Der Kläger verfolgte im hier entschiedenen Verfahren sein mit dem Klageantrag formuliertes Klagebegehren nicht im Wege der Leistungs, sondern zulässigerweise im Wege der

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Lohn

Der Streit um die zukünftige Vergütung – und der Feststellungsantrag

Eine Feststellungsklage muss sich nicht auf ein Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken. So liegt der Fall, wenn die Arbeitsvertragsparteien über den Umfang der Zahlungsverpflichtung der Arbeitgeberin streiten.

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Feststellungsanträge im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren – und das Feststellungsinteresse

Ein Antrag auf Feststellung, dass der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit mitzubestimmen hat, ist zulässig, wenn hierfür das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse besteht. Nach der auch im Beschlussverfahren anwendbaren Vorschrift erfordert die Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens ein besonderes rechtliches Interesse daran, dass das Bestehen oder Nichtbestehen eines

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Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden

Der Feststellungsausspruch bedarf grundsätzlich einer gegebenenfalls kurzen Begründung mit Blick auf die Umstände des Einzelfalls, soweit sich der Anspruch nicht ohne Weiteres aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe erklärt. Daran fehlt es, wenn das Landgericht zur Begründung der Feststellungsansprüche ausschließlich Bezug auf die jeweiligen Erwägungen zu den Schmerzensgeldansprüchen nimmt, sich jedoch

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Landessozialgericht NRW,Arbeitsgericht Essen

Die Bestimmtheit des Feststellungsantrags

An die Bestimmtheit eines Feststellungsantrag sind keine geringeren Anforderungen zu stellen als an einen Leistungsantrag. Der Gegenstand des Verfahrens bestimmt sich nach dem für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff durch den gestellten Antrag (Klageantrag) und dem ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund). Der Streitgegenstand iSd. § 253 Abs. 2 Nr.

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Strand

Urlaubsanspruch – und die vergangenheitsbezogene Elementenfeststellungsklage

Nach § 559 Abs. 1 ZPO ist eine Klageänderung in der Revisionsinstanz grundsätzlich ausgeschlossen. Der Schluss der mündlichen Verhandlung in zweiter Instanz bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch hinsichtlich der Anträge der Parteien die Entscheidungsgrundlage für das Revisionsgericht. Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht Ausnahmen in den Fällen des

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Landgericht Bremen

Feststellungsklage statt Leistungsklage?

Zwar fehlt einem Kläger grundsätzlich das Feststellungsinteresse, wenn eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar ist und sie das Rechtsschutzziel erschöpft. Die Erhebung einer Leistungsklage kann jedoch unzumutbar sein, wenn der Schaden noch in der Entstehung begriffen oder nicht hinreichend bezifferbar ist, etwa weil voraussichtlich eine Begutachtung erforderlich sein wird.

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Fortsetzungsfeststellungsklage – und das Rehabilitationsinteresse

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Interesse, das Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage ist, rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein. Es ist typischerweise in den anerkannten Fallgruppen der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitationsinteresses sowie der Absicht zum Führen eines Schadensersatzprozesses gegeben, kann aber auch aus anderen besonderen Umständen des Einzelfalls

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Bundesarbeitsgericht Erfurt

Der vergangenheitsbezogene Feststellungsantrag – und das Feststellungsinteresse

Nach dem auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren geltenden § 256 Abs. 1 ZPO ist ein besonderes rechtliches Interesse an der gerichtlichen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses erforderlich. Für eine nur auf die Vergangenheit gerichtete Feststellung, aus der sich keinerlei Rechtsfolgen für die Zukunft mehr ergeben, besteht regelmäßig kein besonderes

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Feststellungsinteresse für die (Zwischen-)Feststellungsklage

Nach § 256 Abs. 1 ZPO kann Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt wird. Die Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche

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